Warum IR-Systemline

IR-Systemline,

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IR-Systemline

IR Systemline Stand: November 2001 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von IR Systemline. Für die Lieferung von Hardware und Software auf Datenträgern gelten weitere AGB von IR Systemline. Entgegenstehende AGB des Kunden erkennt IR Systemline nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Für alle Lieferungen, Reparaturen, Angebote und Dienstleistungen. Dies gilt auch dann, wenn wir bei Vertragsabschluß nicht ausdrücklich auf unsere allgemeinen Lieferungs-, Reparatur- und Zahlungsbedingungen hingewiesen haben. Entgegenstehende Einkaufs-, Reparatur-, Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendungen, wenn der Kunde auf sie verweist und wir dem Kunden nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von den hier festgelegten Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung beider Seiten und gelten nur für den jeweilig betroffenen Geschäftsvorfall.

§ 1 Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz

a) Beanstandungen bitte an IR Systemline, vertreten durch die Geschäftsinhaber Robert Ilitzky der IR Systemline, Ahornweg 16, 86668 Karlshuld. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von IR Systemline zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils die gleiche Laufzeit, wenn IR Systemline nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf der ersten oder folgenden Laufzeit die schriftliche Kündigungserklärung zugeht. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an IR Systemline, Ahornweg 16, 86668 Karlshuld widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn IR Systemline nach dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt mit derAusführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt. Im Falle des Widerrufs sind etwa auf dem Server von IR Systemline gespeicherte. Daten vom Endverbraucher unverzüglich zu sichern.

§ 2 Leistungen von IR Systemline

a) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf IR Systemline die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten erbringen lassen.
b) Bei Versendung von bestellten Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden mit Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens mit Verlassen der Leistungen der Geschäftsräume von IR Systemline über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die IR Systemline nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Zugang der Versendungsbereitschaftsanzeige auf den Kunden über.

§ 3 Rechnungsstellung, Zahlung und Verzug

a) Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig.
b) Preisänderungen sind im übrigen zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate, bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen mehr als 6 Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zu Fertigstellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder marktmäßigen Einstandspreise, kann IR Systemline den Preis angemessen erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen ebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
c) Zahlungen sind unverzüglich bei Rechnungserhalt Bar-Kasse, Bar-Nachnahme oder Nachnahme V-Scheck ohne jeden Abzug rein netto zu leisten, falls wir keine andere Zahlungsmöglichkeit festlegen oder erwähnen.
d) Eingehende Zahlungen werden stets auf die älteste fällige und bei Abschluss des verspäteten Vertrages noch nicht verjährte Forderung verrechnet. Eine entsprechende Bestimmung durch den Kunden ist unbeachtlich.
e) Wird die genannte Zahlungsfrist, längstens nach 7 Tagen ab Rechnungsdatum, nicht eingehalten, oder werden Zahlungen gestundet, sind wir unter Vorbehalt sonstiger Ansprüche berechtigt, vom ursprünglichen Fälligkeitstag Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für kurzfristige Kredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 4 % Über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zzgl. gesetzl. MWSt. Darüber hinaus behalten wir uns die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.

§ 4 Pflichten des Kunden

a) Der Kunde ist verpflichtet, vor der Speicherung von Informationen auf dem Server von IR Systemline diese insbesondere im Hinblick auf Viren o.ä. Störungen zu überprüfen (Ausgangskontrolle). Das gleiche gilt, wenn der Kunde von IR Systemline bereitgestellte Daten, Programme oder sonstige digitalisierte Informationen auf seinen Rechnern speichert (Eingangskontrolle). IR Systemline führt regelmäßig die allgemein üblichen Kontrollen der bereitgestellten Daten, Programme und Informationen auf Störungen durch. Gleichwohl ist es möglich, dass die von ihr bereitgestellten Daten und Programme nicht virenfrei sind oder ähnliche Störungen aufweisen zzgl. der derzeit gültigen MWSt, zzgl. Verpackung, Versand, Lieferung, Zoll, Versicherung und sonstiger Nebenkosten.
b) Der Kunde ist verpflichtet, Informationen über eingegangene Bestellungen unverzüglich abzurufen.
c) Zugangskennworte, Kundennummern und Passwörter sind vertraulich zu behandeln und insbesondere sicher vor Zugriffen Un-befugter aufzubewahren.

§ 5 Nutzungsrechte

a) Sofern Gegenstand des Vertrages die Übertragung von Nutzungsrechten ist, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht beschränkt auf den im Vertrag genannten oder vorausgesetzten Zweck. Der Quellcode von Software verbleibt in jedem Fall bei IR Systemline. Dies gilt auch für Teile der Software oder aus ihr ganz oder teilweise abgeleiteter Software einschließlich der dazugehörigen Materialien. Auch wenn der Kunde die bereitgestellte Software im vertraglich zulässigen Rahmen ändert und mit eigener Software oder Software eines Dritten verbindet, bleibt IR Systemline Inhaber aller Rechte.
b) Vorhandene Kennzeichen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise von IR Systemline in der Hard- und Software werden vom Kunden nicht beseitigt. Sie sind auch in vom Kunden erstellte Sicherungskopien der Programme aufzunehmen
c) Werden von Dritten Schutzrechtsverletzungen durch Programme von IR Systemline behauptet, so ist IR Systemline berechtigt, auf eigene Kosten die notwendigen Softwareänderungen beim Kunden durchzuführen. Der Kunde kann daraus keine weiteren vertraglichen Rechte herleiten. Der Kunde verpflichtet sich, IR Systemline unverzüglich eine schriftliche Mitteilung zu übersenden, wenn von Dritten die Verletzung von gewerblichen Schutz- und/oder Urheberrechten geltend gemacht wird. d) Von gelieferten Programmen und Teilen des Programmes darf der Kunde Kopien zu Sicherungszwecken erstellen.
e) Gegenüber IR Systemline haftet der Kunde für alle Schäden, die sich aus der Verletzung seiner vorgenannten Verpflichtungen ergeben.

§ 6 Auftragserteilung, Angebote

a) Sämtliche unsere Angebote, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen sind freibleibend und stellen keinen verbindlichen Vertragsabschluss dar.
b) Lieferungen und Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. c) Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung
d) Ein Vertrag (Auftrag) kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Annahme der Warenlieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande.
e) Änderungen von Spezifikationen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorenthalten, soweit sie die von Kunden beabsichtigte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen und wir ein erhebliches Interesse an der Änderungen haben.


§ 7 Versand, Gefahrenübergang

a) Wir sorgen für angemessene Verpackung, Schutz und Transportmittel unter Ausschluss jeglicher Haftung. Wurde keine schriftliche Vereinbarung über Transportmittel und Transportweg getroffen, so treffen wir unter Ausschluss jeglicher Haftung die Wahl. b) Der Versand erfolgt stets auf Rechnung des Kunden, soweit nicht die Kosten im Rahmen der Gewährleistung von uns übernommen werden.
c) Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer etc., spätestens jedoch bei Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr einschließlich der Beschlagnahme an den Käufer bzw. Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Teillieferung, Nachlieferung und Nachbesserung.
d) Wenn uns der Versand ohne unser Verschulden nicht möglich ist oder wenn sich die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, geht nach Meldung der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über.
e) Bei Transportschäden hat der Kunde zur Sicherung etwaiger Ansprüche gegen den Transportbeauftragten oder gegen die Versicherung unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
f) Nimmt der Käufer/Auftraggeber ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragswidrig nicht ab oder wird auf Wunsch des Käufers der Versand verzögert, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern oder selbst zu verwahren. Wir berechnen dem Käufer die entstehenden Lagerkosten mit mindestens 1 % des Kaufpreises für jeden Monat. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, über den Liefergegenstand beliebig zu verfügen und dem Käufer einen Mindestschaden in Höhe von 20 % des Kaufpreises in Rechnung zu stellen. g) Ereignisse durch höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks sowie unvorhersehbare Lieferschwierigkeiten führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Der Käufer / Auftraggeber als auch wir haben das Recht, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Falls die Verlängerung der Lieferzeit darüber hinaus aus einem der vorstehenden Gründen mehr als 3 Monate beträgt können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 Gewährleistung

a) Im Falle eines Mangels der gelieferten Ware sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl nachzubessern oder die mangelhafte Ware auszutauschen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung, Nachlieferung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. b) Wir leisten keine Gewähr für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Wartung, Beförderung und Lagerung, fehlerhaften Einbau, Unfälle, Fremdteile, natürliche Verschleiß oder höherer Gewalt verursacht sind. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt mit einer Veränderung der gelieferten Ware oder mit dem Einbau von Fremdteilen, soweit der Schaden darauf beruhen kann.
c) Bei endgültigem Fehlschlag der Nachbesserung bzw. der Ersatzleistung kann der Kunde nur Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.
d) Auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich in schriftlicher Form zu rügen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Ansprüche behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Waren vor. b) Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und auf seine Kosten ausreichen gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Haftpflichtrisiken zu versichern. Der Kunde hat tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen in Höhe des Warenwertes schon jetzt an uns ab.
c) Wir ermächtigen den Kunden zur Veräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr.
d) Von Zwangsvollstreckungsversuchen oder anderen normalen Beeinträchtigungen der von uns verkauften Waren durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Kosten einer notwendig werdenden Wahrung unserer Rechte trägt der Kunde.
e) Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
f) Veräußert der Kunde Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Abnehmer in Höhe des geschuldeten Kaufpreises an uns zur Sicherheit, bis zur vollständigen Bezahlung unserer zustehenden Forderungen, ab. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen unverzüglich den Endkunden über die ihm zustehenden Forderungen mitzuteilen und uns jederzeit Einsichtnahme in die entsprechenden Geschäftspapiere zu ermöglichen.

§ 10 Haftung

a) Zum Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits verpflichtet.
b) Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
c) Etwaige Schadenersatzansprüche sind auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den uns bekannten Umständen zu rechnen war.
d) Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, pätestens aber mit Ablauf eines Jahres nach Auslieferung der Ware.

§ 11. Software

a) Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Erfüllungsort ist die in der Bestellung genannte Lieferanschrift.
b) Gerichtsstand ist Neuburg a. d. Donau. Einkaufsbestimmungen der IR Systemline


IR-Systemine
Ahornweg 16
Robert Ilitzky
Handelsregister: noch offen
Telefon: +49 (0) 8454 9125384
Telefax: +49 (0) 8454 9125386
eMail: info(a)ir-systemline.de
www.ir-systemline.de
Umsatzsteuer-ID: DE 215553734
Steuer-Nr: 15923210064

 


 

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